Schiedsgerichtsverfahren von vier Mitgliedern gegen den Landesverband der FDP Hamburg einvernehmlich beendet

Auf Anraten des Schiedsgerichts schließen die Parteien folgenden Vergleich:

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass 

a. die Antragsgegnerin den Antragstellern kein parteischädigendes Verhalten vorwirft; es bleibt bei der Aufhebung der Beschlüsse des Landesvorstandes,

b. die Antragsteller der Antragsgegnerin kein parteischädigendes Verhalten vorwerfen,

c. das gegenseitige Vorbringen nicht weiterverfolgt wird,

d. der in der Öffentlichkeit entstandene Eindruck über parteiinterne Differenzen zu bedauern ist,

e. die weitere Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung auf der Grundlage der Ziele und Grundsätze der gemeinsamen liberalen Partei erfolgt. 

2. Die Antragsgegnerin wird diesen Vergleich morgen im Wortlaut unter dem Punkt Aktuelles auf ihrer Homepage veröffentlichen und in einer eigenständigen E-Mail an alle Mitglieder des Landesverbandes schicken. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien das Schiedsverfahren und den zugrundeliegenden Streit nicht weiter öffentlich zu kommentieren. 

3. Mit diesem Vergleich ist das Schiedsverfahren beendet. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.