Allgemeines zum Landesparteitag

Landesparteitag

Der Landesparteitag ist das oberste Organ unseres Landesverbandes. Seit einer Satzungsreform zu Beginn Jahres 2015 besteht er aus allen FDP-Mitgliedern im Hamburger Landesverband, d.h. jedes Hamburger Parteimitglied hat nach den näheren Regelungen in Satzung und Geschäftsordnung Rederecht, Stimmrecht und Antragsrecht.

Aufgabe des Landesparteitages

Aufgabe des Landesparteitages ist im wesentlichen die Beratung und Beschlussfassung über die politischen Ziele und Vorhaben der Hamburger FDP sowie die Wahl unseres Landesvorstandes und der anderen im Landesverband zu besetzenden Ämter. Auch über die wichtigen organisatorischen Fragen wie zum Beispiel Satzungsänderungen entscheidet der Landesparteitag.

Wann findet ein Landesparteitag statt?

Der Landesparteitag tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Schauen Sie bei Interesse gerne vorbei! Zeit. Ort und Themen der nächsten Landesparteitagsitzung werden rechtzeitig vorher hier auf unserer Homepage veröffentlicht. Der Landesparteitag wird vom Präsidium des Landesparteitages geleitet, das für zwei Jahre in das Amt gewählt wird. Das aktuelle Präsidium besteht aus dem Präsidenten des Landesparteitags, Leif Schrader ( E-Mail: leif.schrader@fdp-hh.de ) und den beiden Vizepräsidenten Cathleen Haack und Wolfhard Buchholz-Beckmann.

Der Landeshauptausschuss als "kleiner Parteitag"

Als Arbeitsgremium gibt es unter dem Landesparteitag noch den Landeshauptausschuss, einen sogenannten “kleinen Parteitag”. Er besteht nur aus Delegierten der Untergliederungen und wird ausschließlich auf Beschluss des Landesparteitags tätig, um z. B. nicht mehr auf dem Landesparteitag beratene Anträge abzuarbeiten.

FAQ zum Landesparteitag

Der Landesparteitag ist das oberste Beschlussgremium der Hamburger FDP. Die Beschlüsse sind für alle Gliederungen und Mitglieder verbindlich. Natürlich gibt es die Möglichkeit, die Beschlüsse zu revidieren. Dazu ist dann jedoch wieder ein entsprechender Beschluss erforderlich. Darüber hinaus wählen die Mitglieder den Landesvorstand, die Delegierten zum Bundesparteitag, das Landesschiedsgericht, die Revisoren (Kassenprüfer) sowie den Europabeauftragten.

Zur Teilnahme ist jedes Mitglied des FDP-Landesverbandes Hamburg bemächtigt, da auch jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Jedoch können auch Gäste anderer Landesverbände, Interessierte oder Presse, ohne Stimmrecht, am Landesparteitag teilnehmen.

Ja, denn der Landesparteitag tagt öffentlich. Ob bereits Parteimitglied oder einfach nur interessiert: Unser Landesparteitag steht jedem offen. Allerdings dürfen nur Mitglieder abstimmen. Redebeiträge sind den Mitgliedern vorbehalten. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten kann der Landesparteitag Gastbeiträge von Nichtmitgliedern zulassen.

Abstimmen dürfen nur die Mitglieder des FDP-Landesverbandes-Hamburg.

Rederecht haben alle Mitglieder des FDP-Landesverbandes-Hamburg.

Antragsberechtigt sind neben dem Landesvorstand alle Gebietsverbände des Landesverbandes (Kreis- und Bezirksverbände), die Liberalen Frauen e.V., die Jungen Liberalen JuLis (Landesverband Hamburg), die für das Gebiet Hamburgs örtlich zuständige Untergliederung von LiSL Deutschland e. V., die Bürgerschaftsfraktion, die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker, die Landesfachausschüsse sowie jedes Mitglied des Landesverbandes.

Hinweis

Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die nach Ende der Antragsfrist eingereicht wurden. Damit diese behandelt werden können, muss der Parteitag mit den Stimmen der Mehrheit der Delegierten feststellen, dass diese dringlich sind. Nach Feststellung der Dringlichkeit werden diese wie inhaltliche Anträge behandelt – dies gilt insbesondere für die Festlegung der Antragsreihenfolge mittels des sogenannten Alex-Müller-Verfahrens.

Änderungsanträge können von jedem Mitglied des Landesparteitages sowie von denjenigen Untergliederungen und Vorfeldorganisationen der FDP Hamburg gestellt werden, die berechtigt sind, inhaltliche Anträge zu stellen.