Bezirksversammlungswahlen 2024

Aufgrund der Wahlen zu den sieben Bezirksversammlungen am 9. Juni 2024 müssen wichtige Personalentscheidungen getroffen werden. Hierfür finden Wahlkreis- und Bezirksvollversammlungen statt.

Die Tagesordnung sowie Einzelheiten zur Wahlberechtigung und zum Wahlrechtsausschluss werden den Mitgliedern der FDP mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Hamburg per E-Mail bzw. postalisch übersandt. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Versammlungen bitten wir dringend um Ihre Teilnahme. Bitte seien Sie für eine Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung vor Ort gerüstet und führen Sie Ihren Parteiausweis und insbesondere Ihren Personalausweis bzw. Personalpapiere der EU-Staaten mit sich.

Wichtig: Es gilt das Wohnortprinzip, unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Kreis-, Bezirks- oder Landesverband.

Für den Fall, dass Sie in der in Ihrer Einladung genannten Versammlung nicht stimmberechtigt sind, weil sich ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem anderen Bezirkswahlkreis der Freien und Hansestadt Hamburg befindet, laden wir Sie hilfsweise und – soweit erforderlich – wegen der Wichtigkeit der Versammlung unter Verkürzung der Ladungsfrist nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landesverbandes der FDP Hamburg, zu der Versammlung ein, in der Sie stimmberechtigt sind. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einem Wahlkreis zuzuordnen, können Sie ganz einfach im Straßenverzeichnis (Informationen zu den Bezirksversammlungswahlen 2024 in Hamburg - Statistikamt Nord (statistik-nord.de)) per Suchfunktion nachsehen. Alternativ können Sie sich gern telefonisch an unsere Landesgeschäftsstelle wenden. Unser Team hilft Ihnen gern weiter.

Termine der Wahlkreisversammlungen zur Bezirksversammlungswahl 2024

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
11 (Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli),
12 (St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Rothenburgsort) und
13 (Hamm)
am 18.09.2023, 19:00 Uhr, Vecchio Amore, Sandtorkai 31, 20457 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
14 (Horn),
15 (Billstedt-Nord) und
16 (Billstedt-Süd)
am 17.10.2023, 19:00 Uhr, Restaurant Adria, Letzter Heller 21, 22111 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
17 (Veddel, Wilhelmsburg-Ost, Kleiner Grasbrook) und
18 (Wilhelmsburg-West, Steinwerder, Waltershof, Finkenwerder, Neuwerk)
am 20.09.2023, 19:00 Uhr, Kupferkrug, Niedergeorgswerder Deich 75, 21109 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 13.11.2023, um 19:00 Uhr im
Vecchio Amore, Sandtorkai 31, 20457 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
21 (Altona-Altstadt/Sternschanze),
22 (Altona-Nord/Bahrenfeld-Ost) und
23 (Ottensen)
am 26.09.2023, 19:00 Uhr, Hotel "Altes Gastwerk", Beim alten Gastwerk 3, 22761 Hamburg

Bezirkswahlkreisversammlung des Wahlkreises
24 (Bahrenfeld-West/Groß Flottbek/Othmarschen)
am 27.09.2023, 19:00 Uhr, GTHGC, Otto-Ernst-Str. 32, 22605 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
25 (Lurup),
26 (Osdorf/Nienstedten/Iserbrook) und
27 (Blankenese/Sülldorf/Rissen)
am 05.10.2023, 19:00 Uhr, Komet Blankenese, Schenefelder Landstr. 85, 22589 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 08.11.2023, um 19:00 Uhr im
GTHGC, Otto-Ernst-Str. 32, 22605 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
31 (Eimsbüttel-Nord),
37 (Eidelstedt) und
38 (Stellingen)
am 24.10.2023, 19:00 Uhr, DRK Eimsbüttel, Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
32 (Eimsbüttel-Süd/Hoheluft-West) und
33 (Rotherbaum/Harvestehude)
am 05.09.2023, 19:00 Uhr, DRK Eimsbüttel, Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
34 (Lokstedt),
35 (Niendorf) und
36 (Schnelsen)
am 23.10.2023, 19:00 Uhr, New Living Home, Julius-Vossler-Straße 40, 22527 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 02.11.2023, um 19:00 Uhr im
New Living Home, Julius-Vossler-Straße 40, 22527 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
41 (Hoheluft-Ost/Eppendorf) und
43 (Winterhude)
am 25.09.2023, 19:00 Uhr, Café Borchers, Geschwister-Scholl-Straße 1-3, 20251 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
42 (Groß Borstel/Alsterdorf/Ohlsdorf/Fuhlsbüttel) und
47 (Langenhorn)
am 27.09.2023, 19:00 Uhr, Kesselhaus, Alsterdorfer Markt 14, 22297 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
44 (Uhlenhorst/Hohenfelde),
45 (Barmbek-Süd/Dulsberg) und
46 (Barmbek-Nord)
am 29.09.2023, 18:00 Uhr, Tunici, Adolph-Schönfelder-Straße 49, 22083 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 03.11.2023, um 18:00 Uhr in der
Kulturküche, Alsterdorfer Markt 18, 22297 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
51 (Eilbek, Wandsbek) und
52 (Marienthal, Jenfeld, Tonndorf)
am 09.10.2023, 19:00 Uhr, Block House, Schloßstraße 48, 22041 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
53 (Farmsen-Berne, Bramfeld-Nord) und
54 (Bramfeld-Süd, Steilshoop)
am 07.09.2023, 19:00 Uhr, Bramfelder SV, Ellernreihe 88, 22179 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
55 (Wellingsbüttel, Sasel),
56 (Poppenbüttel, Hummelsbüttel) und
57 (Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf)
am 22.09.2023, 18:30 Uhr, Sasel-Haus e.V., Saseler Parkweg 3, 22393 Hamburg 

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
58 (Rahlstedt-Nord) und
59 (Rahlstedt-Süd)
am 26.09.2023, 18:30 Uhr, NebenanNahDran, Rahlstedter Bahnhofstraße 57, 22143 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 02.11.2023 um 19:00 Uhr im Hotel Steigenberger Treudelberg, Lemsahler Landstraße 45, 22397 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
61 (Lohbrügge I) und
62 (Lohbrügge II)
am 21.09.2023, 18:00 Uhr, Haus im Park, Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
63 (Lohbrügge III/Bergedorf I),
66 (Vierlande II/Marschlande) und
67 (Neuallermöhe)
am 21.09.2023, 19:00 Uhr, Haus im Park, Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
64 (Bergedorf II) und
65 (Vierlande I)
am 21.09.2023, 20:00 Uhr, Haus im Park, Gräpelweg 8, 21029 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 07.11.2023 um 19:00 Uhr im Haus im Park, Gräpelweg 8, 21029 Hamburg statt.

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
71 (Harburg, Neuland, Gut Moor) und
75 (Heimfeld)
am 27.09.2023, 19:00 Uhr, Kaiserlich, Schwarzenbergstr. 80, 21073 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
72 (Wilstorf)
73 (Rönneburg, Langenbek, Sinstorf, Marmstorf) und
74 (Eißendorf)
am 20.09.2023, 19:00 Uhr, Grüne Tanne, Bremer Straße 307, 21077 Hamburg

Gemeinsame Bezirkswahlkreisversammlung der Wahlkreise
76 (Neugraben-Fischbek/Ost, Moorburg, Altenwerder, Francop, Neuenfelde, Cranz)
77 (Hausbruch) und
78 (Neugraben-Fischbek/West)
am 13.09.2023, 19:00 Uhr, Altenwerder Hof, Kleinfeld 16, 21149 Hamburg

Die Bezirksvollversammlung findet am 09.11.2023 um 19:00 Uhr im Hotel Majestätische Aussicht, Restaurant Pegasos, Ehestorfer Weg 215, 21075 Hamburg statt.

Einzelheiten zur Wahlberechtigung und zum Wahlrechtsausschluss

§ 14 Wahlkreisversammlung

(1) Die Aufstellung der Wahlkreisbewerber für Wahlen zum Deutschen Bundestag, zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen wird in jedem Wahlkreis durch eine Wahlkreisversammlung durchgeführt. Aktiv wahlberechtigt ist jedes Mitglied der FDP, das in dem Wahlkreis, für den der Wahlkreisbewerber zu wählen ist, für den Deutschen Bundestag bzw. die Hamburgische Bürgerschaft bzw. die jeweilige Bezirksversammlung wahlberechtigt ist. Wahlvorschläge können von jedem Mitglied der Wahlkreisversammlung während der Versammlung oder vorher schriftlich bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung an den Landesvorstand eingebracht werden.

(2) Die Einladung zu den Wahlkreisversammlungen erfolgt durch den Landesvorstand. Er kann durch Beschluss darin näher bezeichnete Bezirksvorstände mit der Eröffnung der Wahlkreisversammlung und die Durchführung der Wahl eines Präsidiums der Wahlkreisversammlung beauftragen. § 13 Absatz (2) Satz 2 und 3 der Satzung gelten entsprechend.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, kann der Landesvorstand abweichend von Abs. (1) Satz 1 beschließen, dass die Aufstellung von Bewerbern für mehrere Wahlkreise in einer gemeinsamen Versammlung der Mitglieder der jeweiligen Wahlkreisversammlung durchgeführt wird (gemeinsame Wahlkreisversammlung). Dabei ist jedes Mitglied der gemeinsamen Wahlkreisversammlung zu allen von der gemeinsamen Wahlkreisversammlung vorzunehmenden Wahlen aktiv wahlberechtigt. Die Regelungen des Abs. (1) Satz 3 sowie Abs. (2) finden entsprechende Anwendung.

§ 6 Wahlrecht

(1) Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger des Bezirks, die am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Bezirks eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 7 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

(2) Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich.

(3) Für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte gilt, sofern sie im Geltungsbereich des Grundgesetzes keine Wohnung innehaben, die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2.

(4) Für Personen, die sich im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung in den Justizvollzugsanstalten Hahnöfersand oder Glasmoor befinden, gilt, sofern sie im Geltungsbereich des Grundgesetzes keine Wohnung innehaben, die jeweilige Anstalt als Wohnung im Gebiet des Bezirks im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2.

(5) Sofern sie im Geltungsbereich des Grundgesetzes keine Wohnung innehaben, gilt als Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2

  1. für Seeleute und für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses die Bundesflagge zu führen berechtigt ist und der Sitz der Reederei Hamburg ist,
  2. für Binnenschifferinnen und Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in Hamburg im Schiffsregister eingetragen ist.

§ 7 Ausschluss vom Wahlrecht

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.