Kein Platz für Islamismus und Judenhass: DITIB-Partnerschaften auf den Prüfstand

Die Bergedorfer DITIB-Moschee hat wiederholt hamasnahe Prediger eingeladen und beschäftigt, die öffentlich Judenhass verbreiten und extremistische Positionen vertreten. Bereits frühere Vorfälle – darunter ein Hamburger DITIB-Imam, der den Hamas-Gründer Ahmad Yasin offen lobte – zeigen, dass von Einzelfällen nicht die Rede sein kann.

DITIB-Moscheen werden als deutsche Vereine gegründet, aber de facto von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gesteuert, deren Imame türkische Beamte sind und von dort entsandt und finanziert werden. 2022 wurde bekannt, dass in den Moscheen der DITIB-Nord Spendengelder gesammelt wurden, die direkt an das türkische Generalkonsulat überwiesen werden mussten. 

Gleichwohl unterhält der Hamburger Senat auf Basis des Staatsvertrags von 2012 eine institutionalisierte Kooperation mit DITIB, einschließlich gemeinsamer religionspolitischer Strukturen und Förderung durch die öffentliche Hand. Die FDP Hamburg kritisiert dies seit vielen Jahren.

Judenhass und die Verherrlichung terroristischer Organisationen sind mit den Grundwerten unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft unvereinbar. Wer staatliche Anerkennung und institutionelle Kooperation genießt, trägt eine besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung wird DITIB in keinster Weise gerecht.

Der Parteitag der FDP Hamburg fordert den Hamburger Senat erneut auf:

1.   Die bestehenden Kooperationsvereinbarungen und den Staatsvertrag mit DITIB unverzüglich einer umfassenden inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen und dabei insbesondere zu prüfen, ob DITIB die Voraussetzungen eines verlässlichen staatlichen Kooperationspartners noch erfüllt,

2.   Sämtliche staatlichen Zuwendungen, Förderungen und institutionellen Privilegien gegenüber DITIB sofort auszusetzen, bis die Überprüfung abgeschlossen ist und eine eindeutige, glaubwürdige und nachprüfbare Distanzierung von Terror-Verherrlichung, Judenhass und islamistischen Inhalten erfolgt ist,

3.   Sicherzustellen, dass der Hamburger Verfassungsschutz seine gesetzlichen Aufgaben auch in Bezug auf die Hamburger DITB-Strukturen sowie eingeladene und tätige Prediger ausübt,

4.   Die zuständigen Bundesbehörden aufzufordern, den Gemeinnützigkeitsstatus von DITIB auf Bundesebene zu prüfen, da eine Organisation, die Extremismus und die Verherrlichung von Terrororganisationen duldet oder befördert, keine steuerlichen Privilegien genießen darf.

5.   Klarzustellen, dass staatliche Kooperation im Bereich der Religionspolitik grundsätzlich an das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaat, Meinungsfreiheit sowie der Ächtung von Antisemitismus und Extremismus geknüpft ist – unabhängig von der jeweiligen Religionsgemeinschaft.